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EU AI Act 2025: Rückruf und Marktüberwachung von GPAI-Modellen

Der EU AI Act verpflichtet die Kommission zur aktiven Marktüberwachung von GPAI-Modellen. Welche Durchsetzungsmechanismen 2025 greifen und was Anbieter jetzt wissen

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ecompanion Redaktion21.8.2026 · 3 Min. Lesezeit
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EU AI Act 2025: Rückruf und Marktüberwachung von GPAI-Modellen

Seit dem 2. August 2025 gelten die GPAI-Pflichten des EU AI Act verbindlich. Das EU AI Office konzentriert seine Durchsetzung auf Anbieter, die den GPAI-Verhaltenskodex unterzeichnet haben, und verspricht diesen geringeren Verwaltungsaufwand sowie größere Planungssicherheit. Für Unternehmen, die KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck entwickeln oder einsetzen, ist der Stichtag 2. August 2025 rechtsverbindlich. Bitkom warnt trotz Vereinfachungen im finalen Kodex vor vage formulierten Prüfpflichten und hohem bürokratischem Aufwand. Wer den Kodex unterzeichnet, signalisiert Compliance-Bereitschaft und profitiert von fokussierter statt breit angelegter Aufsicht. Anbieter, die abseits bleiben, tragen ein höheres Durchsetzungsrisiko.

EU AI Act: GPAI-Verhaltenskodex in Kraft – Durchsetzungsmechanismen der Kommission 2025

Seit dem 2. August 2025 sind die Vorschriften aus Kapitel V der EU-KI-Verordnung für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI, GPAI) verbindlich. Das EU-Amt für künstliche Intelligenz (AI Office) hat Anbieter aufgefordert, den GPAI-Verhaltenskodex zu unterzeichnen und bis zum 1. August 2025 öffentlich gelistet zu werden.

GPAI-Regulierung: Was seit dem 2. August gilt

Der GPAI-Verhaltenskodex wurde von einer unabhängigen Expertenkommission erarbeitet, in die Vorschläge von mehr als 1.000 Stakeholdern eingeflossen sind, wie die EU-Kommission mitteilt. Anbieter, die den Kodex unterzeichnen, können die gesetzlichen Verpflichtungen des AI Act für GPAI-Modelle auf einem vereinfachten Weg erfüllen. Das AI Office konzentriert seine Durchsetzungsmaßnahmen für Unterzeichner auf die Überwachung der Kodex-Einhaltung, was laut Kommission eine größere Vorhersehbarkeit und einen geringeren Verwaltungsaufwand bieten soll.

Anbieter, die dem Kodex beitreten wollen, müssen ein Unterzeichnerformular ausfüllen und an das AI Office übermitteln. Das Formular muss von einer Person mit ausreichender Vertretungsbefugnis unterschrieben werden.

Die EU-Kommission hat ergänzend Leitlinien veröffentlicht, die definieren, was als GPAI-Modell im Sinne der Verordnung gilt. Diese Handlungsempfehlungen erschienen erst Mitte Juli 2025, mit Verzögerung gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan.

Bitkom: Chance auf Rechtssicherheit, aber bürokratische Risiken

Der Digitalverband Bitkom begrüßt den Kodex grundsätzlich: Gegenüber früheren Entwürfen sei er vereinfacht worden und orientiere sich stärker am Gesetzestext, was die Anwendbarkeit in Unternehmen verbessere. Gleichzeitig warnt Bitkom vor umfassenden, aber vage formulierten Prüfpflichten sowie einem hohen bürokratischen Aufwand. Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung, erklärte am 10. Juli 2025: „Damit der AI Act wirklich praxistauglich umgesetzt werden kann, müssen aber sehr umfassende, aber vage formulierte Prüfpflichten nachgebessert und der bürokratische Aufwand deutlich reduziert werden. Der Code of Practice darf keine Bremse für den KI-Standort Europa werden.“

Praktische Implikationen für Unternehmen

1. Unterzeichnung als Compliance-Pfad: Unternehmen, die GPAI-Modelle anbieten oder entwickeln, können durch Unterzeichnung des Kodex einen klarer strukturierten Weg zur Compliance nutzen. Das AI Office richtet seine Durchsetzung dann primär auf die Kodex-Einhaltung aus, was den Prüfaufwand gegenüber einer vollständig eigenständigen Compliance-Strategie reduzieren kann.

2. Prüfpflichten trotz Kodex anspruchsvoll: Bitkom weist ausdrücklich darauf hin, dass die Risikoprüfungen im Kodex komplex und teils unpräzise formuliert sind. Compliance-Verantwortliche sollten interne Kapazitäten für die Dokumentation und Risikobewertung frühzeitig aufbauen. Weiterführende Informationen zu den Anforderungen finden Sie in unserer Übersicht zu den Notifizierungspflichten für GPAI-Anbieter.

3. Fristen und Inkrafttreten beachten: Die GPAI-Vorschriften gelten seit dem 2. August 2025. Wer die Übergangsfrist genutzt hat, sollte jetzt prüfen, ob die eigenen Systeme und Modelle unter die GPAI-Definition fallen und welche Pflichten konkret greifen. Eine strukturierte Roadmap bietet unser Beitrag zur EU AI Act Compliance-Roadmap.

4. Marktüberwachung und Durchsetzung durch das AI Office: Das AI Office ist die zuständige Behörde für die Durchsetzung gegenüber GPAI-Anbietern. Für Unterzeichner des Kodex konzentriert sich die Kontrolle auf die Kodex-Konformität. Für Nicht-Unterzeichner gelten die vollen gesetzlichen Prüfanforderungen. Hintergründe zur Struktur und den Kompetenzen des AI Office finden Sie hier: EU AI Office – Struktur, Kompetenzen, Durchsetzung. Informationen zu Marktkontrolle und Rückrufmechanismen für Hochrisiko-KI-Systeme bietet unser Artikel zur Marktkontrolle und Rückruf von Hochrisiko-KI-Systemen.

Einordnung

Der GPAI-Verhaltenskodex ist ein zentrales Instrument, um die Anforderungen des AI Act für Anbieter großer Sprachmodelle und anderer Allzweck-KI-Systeme handhabbar zu machen. Die Verzögerung bei der Veröffentlichung der Leitlinien und Handlungsempfehlungen hatte im Vorfeld zu Druck aus der Industrie und einzelnen Mitgliedstaaten geführt. Mit dem Inkrafttreten der GPAI-Kapitel am 2. August 2025 ist die Übergangsfrist nun abgelaufen. Anbieter, die noch nicht gehandelt haben, stehen unter unmittelbarem Handlungsdruck.

Quellen

Häufige Fragen

Ab wann gelten die Pflichten des EU AI Act für Anbieter von GPAI-Modellen?

Die in Kapitel V der KI-Verordnung enthaltenen Vorschriften für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) sind am 2. August 2025 in Kraft getreten. Das AI Office hatte Anbieter zuvor aufgefordert, den GPAI-Verhaltenskodex bis zum 1. August 2025 zu unterzeichnen, um rechtzeitig vor dem Geltungsbeginn gelistet zu werden.

Was ist der GPAI Code of Practice und wer hat ihn erarbeitet?

Der GPAI Code of Practice ist ein Verhaltenskodex, der Anbietern von Allzweck-KI-Modellen helfen soll, die Anforderungen des AI Act zu erfüllen. Er wurde von einer unabhängigen Expertenkommission erstellt, in die Vorschläge von mehr als 1.000 Stakeholdern eingeflossen sind. Die EU-Kommission hat ihn Mitte Juli 2025 veröffentlicht.

Welchen konkreten Vorteil haben Anbieter, die den Verhaltenskodex unterzeichnen?

Unterzeichner können ihre Verpflichtungen aus dem AI Act auf einem vereinfachten Weg erfüllen. Die EU-Kommission konzentriert ihre Durchsetzungsaktivitäten bei diesen Anbietern auf die Überwachung der Kodex-Einhaltung, was nach Angaben des AI Office eine größere Vorhersehbarkeit und einen geringeren Verwaltungsaufwand mit sich bringt.

Wie können Anbieter den GPAI-Verhaltenskodex unterzeichnen?

Jeder Anbieter eines GPAI-Modells kann den Kodex unterzeichnen, indem er das offizielle Unterzeichnerformular ausfüllt und an die Adresse EU-AIOFFICE-CODE-SIGNATURES@ec.europa.eu sendet. Das Formular muss von einer Person unterzeichnet werden, die ausreichende Befugnisse besitzt, um den Anbieter rechtlich zu verpflichten.

Welche Kritik übt die deutsche Digitalwirtschaft am GPAI Code of Practice?

Der Digitalverband Bitkom erkennt im Kodex zwar eine Chance auf mehr Rechtssicherheit und hebt hervor, dass er gegenüber früheren Entwürfen vereinfacht wurde. Zugleich warnt Bitkom vor sehr umfangreichen, aber vage formulierten Prüfpflichten und einem insgesamt hohen bürokratischen Aufwand, der den KI-Standort Europa belasten könnte, sofern keine Nachbesserungen erfolgen.


Dieser Artikel wurde von einem KI-System automatisiert erstellt. Kennzeichnung gemäß Art. 50 der EU-KI-Verordnung.

Quellen

  1. EU-Kommission stellt KI-Verordnung scharf: Bürokratie vs. Grundrechteschutzheise onlineFachmediumabgerufen 21. Aug. 2026
  2. AI Office lädt Anbieter ein, den GPAI-Verhaltenskodex zu unterzeichnenEU AI OfficePrimärquelleabgerufen 21. Aug. 2026

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.