Das BSI hat den Kriterienkatalog C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue) 2025/26 grundlegend überarbeitet. Der seit 2016 gültige Mindeststandard für sicheres Cloud Computing umfasst bereits mehr als hundert ausgestellte Testate für nationale, europäische und weltweite Anbieter. Behörden und Unternehmen, die Cloud-Dienste einsetzen, sind auf belastbare Prüfgrundlagen angewiesen. Der C5 definiert verbindliche Mindestanforderungen an die Informationssicherheit und bildet die Basis für ein kundeneigenes Risikomanagement. Mit der Überarbeitung 2025/26 reagiert das BSI auf aktuelle Entwicklungen, was Entscheidern beim Einsatz von KI-gestützten Cloud-Services, etwa großen Sprachmodellen, einen aktualisierten regulatorischen Orientierungsrahmen liefert.
BSI C5 2025: Was Behörden und Unternehmen bei LLM-Einsatz in der Cloud beachten müssen
Der Kriterienkatalog C5 des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definiert seit 2016 Mindestanforderungen an sicheres Cloud Computing. In den Jahren 2025/26 wurde der Katalog grundlegend überarbeitet, um aktuellen Entwicklungen gerecht zu werden. Für Behörden und regulierte Unternehmen, die Large Language Models (LLMs) über Cloud-Dienste einsetzen, ist der C5 damit zum zentralen Compliance-Rahmen geworden.
Hintergrund: Was der C5 regelt
Der BSI Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue richtet sich laut BSI in erster Linie an professionelle Cloud-Anbieter, deren Prüfer und Kunden. Er beschreibt Mindestanforderungen an die Informationssicherheit für Cloud-Dienste und bildet die Grundlage für ein kundeneigenes Risikomanagement. Nach Kenntnis des BSI wurden bereits mehr als hundert Testate für nationale, europäische und weltweite Cloud-Anbieter sowie eine breite Palette an Cloud-Diensten ausgestellt. Darunter finden sich auch mittelständische und kleinere Anbieter.
Die Überarbeitung 2025/26 zielt darauf ab, auf aktuelle Entwicklungen einzugehen und die Qualität des Katalogs weiter zu erhöhen. Für den Einsatz von LLM-basierten Diensten in Behörden und kritischen Sektoren ergeben sich daraus konkrete operative Konsequenzen.
Vier praktische Implikationen für Entscheider
1. C5-Testat als Auswahlkriterium für LLM-Cloud-Anbieter
Behörden und Unternehmen im regulierten Umfeld sollten bei der Auswahl eines LLM-Cloud-Anbieters ein gültiges C5-Testat als Mindestvoraussetzung definieren. Der C5 bietet Cloud-Kunden laut BSI eine wichtige Orientierung für die Auswahl eines Anbieters. Da mehr als hundert Testate existieren und auch kleinere Anbieter abgedeckt sind, ist die Marktabdeckung für eine Vorauswahl ausreichend breit. Wer LLM-APIs externer Anbieter nutzt, prüft sinnvollerweise, ob der jeweilige Dienst unter das Testat des Infrastrukturanbieters fällt oder einer eigenen Prüfung bedarf. Einen vergleichenden Überblick über LLM-Sicherheitsstandards und Benchmarks bietet auch der Artikel zu LLM-Sicherheit, Fairness und Datenschutz-Benchmarks im AI Index 2025.
2. Kundeneigenes Risikomanagement auf C5-Basis aufbauen
Der C5 ist kein Selbstzweck: Er liefert die Grundlage, um ein kundeneigenes Risikomanagement durchzuführen, wie das BSI explizit festhält. Für den LLM-Einsatz bedeutet das, dass Behörden die im Testat dokumentierten Kontrollen des Anbieters mit den eigenen Schutzbedarfen abgleichen müssen. Dazu gehören Fragen zur Datenverarbeitung, zu Modelltraining und Protokollierung von Anfragen. Wer diesen Abgleich strukturieren möchte, findet im BSI-Grundschutz 2025 für LLM-Sicherheit in kritischen Infrastrukturen ergänzende Anforderungen. Ebenso relevant ist der Überblick zu BSI-Richtlinien 2025 für Ki-Evaluierung, Monitoring und Haftung.
3. Überarbeiteten Katalog in laufende Ausschreibungen einbeziehen
Da der C5 in den Jahren 2025/26 grundlegend überarbeitet wurde, müssen bestehende Verträge und laufende Vergabeverfahren auf Aktualität geprüft werden. Ein Testat auf Basis der alten Katalogversion deckt möglicherweise neue Anforderungsbereiche nicht ab. Entscheider in Behörden sollten in Ausschreibungsunterlagen explizit auf die überarbeitete C5-Version referenzieren und entsprechende Nachweispflichten für Anbieter festschreiben. Relevant ist in diesem Zusammenhang auch die Wechselwirkung mit dem EU AI Act, dessen Konformitätsbewertungsanforderungen für generative KI-Systeme sich mit C5-Kontrollen teilweise überschneiden. Mehr dazu im Artikel zur EU AI Act Konformitätsbewertung für Foundation Models und LLMs.
4. Sicherheitsaudits für KI-Systeme an C5-Systematik ausrichten
Für Organisationen, die selbst LLM-basierte Anwendungen entwickeln und in Cloud-Infrastrukturen betreiben, empfiehlt sich eine Ausrichtung interner Sicherheitsaudits an der C5-Systematik. Das erleichtert die spätere Zertifizierung und schafft Transparenz gegenüber Aufsichtsbehörden. Wie solche Audits in der Praxis gestaltet werden, zeigt der Artikel zu KI-Sicherheitsaudits in DAX-Konzernen nach BSI C5 und Pentests. Ergänzend bietet der BSI C5-Katalog für KI-Sicherheit in kritischen Infrastrukturen einen thematischen Einstieg in die sektorspezifische Anwendung.
Einordnung
Der C5 hat sich laut BSI im Markt durchgesetzt und deckt mit mehr als hundert Testaten ein breites Anbieterfeld ab. Die Überarbeitung 2025/26 macht ihn zu einem zeitgemäßen Instrument für den Umgang mit LLM-Diensten in der Cloud. Für Behörden und Unternehmen im regulierten Umfeld ist er kein optionales Zusatzkriterium, sondern eine operative Grundlage für nachweisbare Cloud-Sicherheit.
Quellen
Häufige Fragen
Was ist der BSI C5-Katalog und für wen gilt er?
Der BSI Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue (C5) legt Mindestanforderungen an die Informationssicherheit von Cloud-Diensten fest. Er richtet sich primär an professionelle Cloud-Anbieter, deren Prüfer sowie an Cloud-Kunden, also auch an Behörden und öffentliche Institutionen, die Cloud-Dienste beschaffen oder betreiben.
Seit wann existiert der C5-Katalog und wie aktuell ist er?
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den C5-Katalog erstmals im Jahr 2016 veröffentlicht. In den Jahren 2025 und 2026 wurde er grundlegend überarbeitet, um auf aktuelle technologische Entwicklungen zu reagieren und die Qualitätsanforderungen weiter zu erhöhen. Behörden, die Cloud-Dienste einsetzen, sollten daher auf den Stand der überarbeiteten Fassung achten.
Wie weit ist der C5-Katalog in der Praxis verbreitet?
Nach Kenntnis des BSI wurden bereits mehr als hundert Testate für nationale, europäische und weltweite Cloud-Anbieter sowie für eine breite Palette an Cloud-Diensten ausgestellt. Darunter befinden sich neben großen Anbietern auch mittelständische und kleinere Unternehmen, was zeigt, dass der Katalog branchenübergreifend angewendet wird.
Welchen Nutzen hat der C5-Katalog konkret für Behörden bei der Auswahl von KI- und LLM-basierten Cloud-Diensten?
Der C5 bietet Behörden eine strukturierte Orientierungshilfe bei der Anbieterauswahl, indem er belegte Mindeststandards zur Informationssicherheit definiert. Er bildet zudem die Grundlage für ein kundeneigenes Risikomanagement. Für Behörden, die Large Language Models oder andere KI-Dienste über die Cloud beziehen, schafft ein gültiges C5-Testat des Anbieters eine nachvollziehbare und prüfbare Vertrauensbasis.
Reicht ein C5-Testat eines Cloud-Anbieters aus, damit eine Behörde KI-Dienste rechtskonform einsetzen kann?
Ein C5-Testat des Anbieters ist eine wichtige, aber keine hinreichende Bedingung. Der Katalog legt Mindestanforderungen fest und ermöglicht Behörden, ein eigenes Risikomanagement durchzuführen. Zusätzlich müssen Behörden weitere rechtliche und regulatorische Vorgaben beachten, etwa Datenschutzanforderungen oder behördenspezifische Vorgaben zur IT-Sicherheit. Das C5-Testat liefert dafür eine anerkannte Prüfungsgrundlage.
Dieser Artikel wurde von einem KI-System automatisiert erstellt. Kennzeichnung gemäß Art. 50 der EU-KI-Verordnung.




